Facility Management & gesetzliche Fristen 2026 zu ESG, GEG & TrinkwV
Das müssen Immobilienverwalter wissen
CSRD & ESG-Berichtspflicht
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich ausgeweitet, was auch große Immobilienunternehmen und Teile des Mittelstands betrifft. Betroffene Immobilienunternehmen müssen detaillierte ESG-Daten (Environmental, Social, Governance) nach den ESRS-Standards liefern. Die Berichterstattung ist eine zentrale Voraussetzung, um Finanzierungskonditionen zu sichern, da Banken zunehmend Nachhaltigkeitskennzahlen berücksichtigen.
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Handlungsempfehlung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Facility Management relevante Verbrauchs‑ und ESG‑Daten möglichst digital und in hoher Datenqualität bereitstellt, um künftige Berichtspflichten effizient erfüllen zu können.
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BBS-Lösung: Unsere Software liefert die nötigen ESG-Daten für Ihr Reporting per Mausklick – transparent und audit-sicher.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) & Heizungsprüfung
Das GEG, auch Heizungsgesetz genannt, schreibt für alte Heizungsanlagen eine verpflichtende Heizungsprüfung und -optimierung vor. Diese muss bis zum 30.09.2027 abgeschlossen sein (§ 60b GEG). Zudem wird im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ab Mitte 2026 in Berlin verbindliche Vorgaben für 65 % erneuerbare Wärme erlassen, was den Umstieg auf erneuerbare Systeme erzwingt.
Schon jetzt ist klar, dass in Städten wie Berlin oder mit mehr als 100.000 Einwohnern der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2026 verbindlich ist.
- Handlungsempfehlung: Prüfen Sie das Alter und die Art Ihrer Heizungsanlagen sowie die lokal geltenden Wärmeplanungsfristen und planen Sie notwendige Optimierungen rechtzeitig ein.
- BBS-Lösung: Mit unserem Service+ Modul überwachen wir alle GEG-Fristen digital und führen die nötigen Prüfungen fachgerecht durch.
Smart-Meter-Rollout & Fernablesbarkeit
Bis zum 31.12.2026 müssen gemäß Heizkostenverordnung alle Messgeräte (Wärmezähler, Wasserzähler), die nicht fernablesbar sind, nachgerüstet oder ersetzt werden. Dies ist die Basis für die monatliche Verbrauchsinformation an Mieter (uVI).
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Handlungsempfehlung: Nutzen Sie anstehende Austausch‑ und Nachrüstpflichten, um Ihr Messwesen und Bestandsmanagement umfassend zu digitalisieren.
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BBS-Lösung: Wir integrieren Smart-Meter-Daten direkt in unsere Prozesse zur Verbrauchsoptimierung (Smart FM) und tauschen natürlich auch Geräte gegen Fernablesegeräte fachgerecht aus.
EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Deutschland muss die neue EU-Gebäuderichtlinie (2024/1275/EU) bis Mai 2026 in nationales Recht überführen. Diese sieht vor, dass Nichtwohngebäude, mit der schlechtesten Effizienzklasse (16%), bis 2030 energetisch saniert werden müssen. Für Wohngebäude gibt es bisher noch keine EU-Sanierungspflicht, aber 2026 gilt es, die Sanierungsfahrpläne (iSFP) für diese „Worst Performance Buildings“ zu finalisieren.
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Handlungsempfehlung: Identifizieren Sie die energetisch schwächsten Gebäude in Ihrem Portfolio und erarbeiten Sie langfristige Sanierungsfahrpläne, die an die jeweils aktuelle nationale Rechtslage anknüpfen.
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BBS-Lösung: Wir analysieren Ihren Bestand technisch und zeigen Ihnen, wo kleine Maßnahmen bereits große Effizienzgewinne bringen. Unser Bau- und Sanierungsteam steht für eine schnelle Umsetzung bereit.
TrinkwV: Fristende für Bleileitungen
Künftig müssen alte Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Schwermetall Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend. Ein Weiterbetrieb ist danach verboten und kann behördlich sanktioniert werden.
- Handlungsempfehlung: Lassen Sie insbesondere Gebäude mit älteren Baujahren systematisch auf etwaige Bleileitungen überprüfen und veranlassen Sie deren Austausch oder Stilllegung.
- BBS-Lösung: Wir koordinieren die technische Nachrüstung und dokumentieren die Trinkwasser-Hygiene rechtssicher.
Verschärfte Anforderungen an die Verkehrssicherung
Ein aktuelles BGH-Urteil hat die Position von Vermietern in Bezug auf die Verkehrssicherheitspflichten erschwert. Demnach haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter vertraglich für Versäumnisse in der Grünflächenpflege oder Winterdienst, da dieser als sein „Erfüllungsgehilfe“ gilt. Eine bloße sorgfältige Auswahl der Firma reicht zur Entlastung nicht mehr aus – die Kontrolle muss nachgewiesen werden.
- Handlungsempfehlung: Vereinbaren Sie mit Winterdienst‑Dienstleistern nachvollziehbare Dokumentationspflichten (z.B. digitale Protokolle) und archivieren Sie diese zur Erfüllung und Nachweisbarkeit Ihrer Überwachungspflicht.
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BBS-Lösung: Unsere Systeme dokumentieren jeden Einsatz zentimetergenau mittels GPS-Protokolle und liefern Ihnen die volle Übersicht, damit Sie Ihre Überwachungspflicht gerichtsverwertbar belegen können.
Fazit
2026 ist das Jahr der digitalen Weichenstellung. Wer die neuen Standards als Management-Tool nutzt, entlastet die Verwaltung und sichert den Wert seiner Liegenschaften. BBS liefert mit ihrer firmeneigenen FM-Software stets die passenden Nachweise – digital, in Echtzeit und professionell.
Wir unterstützen Hausverwaltungen in der gesamten Metropolregion.